RS Vwgh 2008/1/24 2004/09/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die überdies nur kurz angedauert hat, unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG (Hinweis E 26. Juni 1991, Zl. 91/09/0038, E 1. Oktober 1997, Zl. 96/09/0036, und E 21. Oktober 1998, Zl. 96/09/0179), wenn nicht im Rahmen einer Beurteilung gemäß § 2 Abs. 4 erster Satz AuslBG besondere Gründe (insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit) doch auf ein Beschäftigungsverhältnis schließen lassen (Hinweis E 17. Jänner 2000, Zl. 98/09/0058). (Hier war von einer Beschäftigung des betreffenden Ausländers auszugehen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004090062.X02

Im RIS seit

27.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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