RS Vwgh 2008/1/24 2004/09/0062

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Veröffentlicht am 24.01.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auffordert, wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes allenfalls bekannte und verwandte Aushilfskräfte mitzubringen, bedarf es zur Begründung eines Dienstverhältnisses im Sinne des AuslBG keines direkten Kontaktes zwischen dem Arbeitgeber und den vermittelten Aushilfskräften (Hinweis E 24. April 2003, Zl. 2002/09/0177).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004090062.X01

Im RIS seit

27.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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