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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auffordert, wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes allenfalls bekannte und verwandte Aushilfskräfte mitzubringen, bedarf es zur Begründung eines Dienstverhältnisses im Sinne des AuslBG keines direkten Kontaktes zwischen dem Arbeitgeber und den vermittelten Aushilfskräften (Hinweis E 24. April 2003, Zl. 2002/09/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004090062.X01Im RIS seit
27.02.2008Zuletzt aktualisiert am
19.02.2009