Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BauKG 1999 §10 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der Planungskoordinator ist mit den Aufgaben für die Vorbereitungsphase des Bauwerks betraut. Die Vorbereitungsphase endet mit der Auftragsvergabe. Die Ausführungsphase beginnt mit der Auftragsvergabe und fällt in den Verantwortungsbereich des Baustellenkoordinators.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007020108.X01Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013