RS Vwgh 2008/1/25 2007/02/0108

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Veröffentlicht am 25.01.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BauKG 1999 §10 Abs1 Z3;
BauKG 1999 §2 Abs4;
BauKG 1999 §2 Abs5;
BauKG 1999 §2 Abs6;
BauKG 1999 §2 Abs7;
BauKG 1999 §4 Abs2;
VStG §27 Abs1;
VStG §28;
VStG §9;

Rechtssatz

Der Planungskoordinator ist mit den Aufgaben für die Vorbereitungsphase des Bauwerks betraut. Die Vorbereitungsphase endet mit der Auftragsvergabe. Die Ausführungsphase beginnt mit der Auftragsvergabe und fällt in den Verantwortungsbereich des Baustellenkoordinators.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020108.X01

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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