RS Vwgh 2008/1/28 2007/10/0295

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Veröffentlicht am 28.01.2008
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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG OÖ 2001 §5 Z2;
NatSchG OÖ 2001 §56 Abs2 Z1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Der vom Beschwerdeführer aus einem Gespräch mit dem Amtssachverständigen subjektiv gewonnene Eindruck, er dürfe bereits vor Erteilung einer Bewilligung mit der Ausführung bewilligungspflichtiger Maßnahmen beginnen, vermag ihn nicht im Sinne des § 5 Abs. 2 VStG zu entschuldigen. Es ist Sache des BF, sich vor Inangriffnahme des Straßenbaus mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifelsfall die Auskunft der zuständigen Behörde einzuholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007100295.X01

Im RIS seit

07.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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