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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
NatSchG OÖ 2001 §5 Z2;Rechtssatz
Der vom Beschwerdeführer aus einem Gespräch mit dem Amtssachverständigen subjektiv gewonnene Eindruck, er dürfe bereits vor Erteilung einer Bewilligung mit der Ausführung bewilligungspflichtiger Maßnahmen beginnen, vermag ihn nicht im Sinne des § 5 Abs. 2 VStG zu entschuldigen. Es ist Sache des BF, sich vor Inangriffnahme des Straßenbaus mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifelsfall die Auskunft der zuständigen Behörde einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100295.X01Im RIS seit
07.03.2008