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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Standortgemeinde kommt gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G keine Legitimation zur Stellung eines Feststellungsantrages zu. Aber selbst ein zulässigerweise gestellter Antrag auf Feststellung gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G würde nicht zur Unzulässigkeit der vorliegenden Entscheidung (Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes und Bewilligung zur Errichtung einer Bergbauanlage) durch die nach dem MinroG zuständige Behörde führen, geht die Zuständigkeit gemäß § 39 Abs. 2 UVP-G doch erst mit rechtskräftiger Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G auf die Landesregierung über.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006040136.X02Im RIS seit
25.02.2008