RS Vwgh 2008/1/28 2006/04/0136

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Veröffentlicht am 28.01.2008
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §56;
MinroG 1999 §112 Abs1;
MinroG 1999 §113;
MinroG 1999 §116 Abs1;
MinroG 1999 §119 Abs3;
UVPG 2000 §3 Abs7;
UVPG 2000 §39 Abs2;

Rechtssatz

Der Standortgemeinde kommt gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G keine Legitimation zur Stellung eines Feststellungsantrages zu. Aber selbst ein zulässigerweise gestellter Antrag auf Feststellung gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G würde nicht zur Unzulässigkeit der vorliegenden Entscheidung (Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes und Bewilligung zur Errichtung einer Bergbauanlage) durch die nach dem MinroG zuständige Behörde führen, geht die Zuständigkeit gemäß § 39 Abs. 2 UVP-G doch erst mit rechtskräftiger Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G auf die Landesregierung über.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006040136.X02

Im RIS seit

25.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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