Index
L92106 Behindertenhilfe Rehabilitation SteiermarkNorm
BehindertenG Stmk 2004 §11 Abs1;Rechtssatz
Mit der Frage, ob die Familienbeihilfe als Einkommen des Hilfebedürftigen iSd Stmk BehindertenG anzusehen ist, hat sich der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/10/0200, befasst. Die Auffassung, der Grundbetrag der Familienbeihilfe zähle zum Gesamteinkommen gemäß § 11 Abs. 1 Stmk BehindertenG, ist nicht als rechtswidrig zu beanstanden. Auch besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, eine Einbeziehung der Familienbeihilfe in den Einkommensbegriff gemäß § 11 Abs. 1 Stmk BehindertenG unterlaufe die dem Familienlastenausgleichsgesetz vom Bundesgesetzgeber zugedachte Zielsetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006100166.X01Im RIS seit
07.03.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009