Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 27. Juni 2006, Zl. 2004/05/0099, ergangen zu § 28 Burgenländisches Baugesetz, die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung des Grenzverlaufes für den Fall anerkannt, dass während der Bauausführung der Verdacht besteht, der konsensgemäße Seitenabstand werde nicht eingehalten.
Schlagworte
AllgemeinBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005050152.X01Im RIS seit
28.02.2008Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009