RS Vwgh 2008/1/29 2006/05/0248

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Veröffentlicht am 29.01.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73;

Rechtssatz

Zulässige Devolutionsanträge führen ex lege zum Übergang der Entscheidungspflicht an die Oberbehörde (Hinweis auf Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht3, 322, mwN). Die Oberbehörde hatte also zunächst die Zulässigkeit des Devolutionsantrages zu überprüfen; fällt sie trotz des nicht erfolgten Kompetenzüberganges eine Sachentscheidung, so wäre diese Sachentscheidung infolge Unzuständigkeit rechtswidrig (Hinweis auf Winkelhofer, Säumnis von Verwaltungsbehörden, 85).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006050248.X02

Im RIS seit

06.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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