Index
L85003 Straßen NiederösterreichNorm
ABGB §365;Rechtssatz
Dass eine Enteignung für die Verwirklichung des Projektes notwendig sein muss, wird aus Art. 5 StGG in Verbindung mit § 365 ABGB abgeleitet (Hinweis auf Brunner, Enteignung für Bundesstraße, 8, unter Hinweis auf § 20 Abs. 1 Bundesstraßengesetz). So wie in der zuletzt genannten Bestimmung nennt auch § 11 Abs. 3 NÖ LStG 1999 die Notwendigkeit als Entscheidungskriterium.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005050193.X01Im RIS seit
06.03.2008Zuletzt aktualisiert am
28.07.2011