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L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkNorm
B-VG Art118 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nachbareinwendungen im Bauverfahren - Der Verwaltungsgerichtshof stellt bei ab- bzw. zurückweisenden gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheiden auf die Vollstreckungs- bzw. (später) Vollzugstauglichkeit des Bescheides der obersten im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde tätig gewordenen Gemeindebehörde ab.
Schlagworte
VollzugBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2007060102.A01Im RIS seit
21.04.2008Zuletzt aktualisiert am
10.03.2010