RS Vwgh 2008/2/7 2007/21/0290

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Veröffentlicht am 07.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs1;
VwGG §36 Abs8;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach Eingang der Verwaltungsakten beim VwGH und nach Erhalt einer Kopie der behördlichen Gegenschrift kann eine ergänzende Äußerung seitens des Fremden erstattet werden und besteht auf diese Weise die Möglichkeit, ursprüngliche Informationslücken bei der Beschwerdeverfassung zu kompensieren.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007210290.X03

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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