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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §47 Abs1;Rechtssatz
Ist die Ehe des Fremden mit einer österreichischen Staatsangehörigen zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt bereits geschieden, darf die Behörde den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" schon deshalb nicht (mehr) erteilen (Hinweis E 14. Juni 2007, 2007/18/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007210476.X01Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010