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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §12 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" im Sinne des § 47 Abs 3 Z 1 NAG 2005 erlaubt ungeachtet der dem Fremden vom Arbeitsmarktservice erteilten Arbeitserlaubnis aus aufenthaltsrechtlicher Sicht keine unselbständige Erwerbstätigkeit. Eine solche Erwerbstätigkeit wäre nur aufgrund einer der Quotenpflicht unterliegenden "Niederlassungsbewilligung -
beschränkt" gemäß § 47 Abs. 4 NAG 2005 möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007210540.X01Im RIS seit
06.03.2008Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012