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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/18/0567 E 5. September 2006 RS 1(Hier: Die belBeh hat von der Befragung des Zeugen mit der - allerdings nur einen kleinen Teil des Beweisthemas abdeckenden - Begründung abgesehen, die Leistung eines Vermögensvorteils sei für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach § 60 Abs 2 Z 9 FrPolG 2005 nicht mehr relevant, sodass auf die Einvernahme des Zeugen "verzichtet" werde.)Stammrechtssatz
Ist nicht ersichtlich, dass die Aussage einer Zeugin von vornherein nicht geeignet ist, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, so stellt die begründungslose Unterlassung der Vernehmung dieser Zeugin einen relevanten Verfahrensmangel dar.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBegründung BegründungsmangelBeweismittel ZeugenBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von BeweisenVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragBeweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006210342.X03Im RIS seit
07.03.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009