RS Vwgh 2008/2/7 2008/21/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ladungsbescheid liegt dann nicht (mehr) vor, wenn der Fremde der in diesem Bescheid verfügten Ladung zum dort genannten Termin freiwillig Folge geleistet hat, weil dann die Verhängung der - nur für den Fall der unentschuldigten Nichtbefolgung (des Ausbleibens iSd § 19 Abs 2 zweiter Satz letzter Halbsatz AVG) - angedrohten Sanktion von vornherein nicht mehr in Betracht kommt (Hinweis B 20. Dezember 2007, 2007/21/0140).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008210071.X01

Im RIS seit

17.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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