Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbots - Der Beschwerdeführer wurde wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 und Abs. 3 SMG, des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 4 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe im Ausmaß von 24 Monaten (acht Monate unbedingt, 16 Monate bedingt unter Setzung einer dreijährigen Probezeit) rechtskräftig verurteilt. Diesem Urteil lag zugrunde, dass der Beschwerdeführer und ein Mittäter den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs. 6 SMG) gewerbsmäßig in Verkehr gesetzt haben, wobei das vom Mittäter aus der Slowakei eingeschmuggelte Heroin durch Vermittlung des Beschwerdeführers einem verdeckt ermittelnden Suchtgiftfahnder verkauft wurde. Im Zuge des Verkaufs stieß der Beschwerdeführer zwecks Hinderung einer Amtshandlung (Festnahme) ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes nieder, wodurch dieses verletzt wurde. In Anbetracht des Gesamtfehlverhaltens, insbesondere des massiven Verstoßes gegen das SMG und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit des Beschwerdeführers - so handelt es sich bei der Suchtgiftkriminalität um eine besonders gefährliche Art der Kriminalität, bei der (wie sich im Fall des Beschwerdeführers, dem das gewerbsmäßige Inverkehrsetzen von Suchtgift zur Last liegt, gezeigt hat) die Wiederholungsgefahr besonders groß ist - stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180067.A01Im RIS seit
21.04.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009