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41/02 AsylrechtNorm
FrPolG 2005 §61 Z3;Rechtssatz
Beim "maßgeblichen Sachverhalt" iSd § 61 Z 3 FrPolG 2005 handelt es sich im Fall eines auf strafbare Handlungen gegründeten Aufenthaltsverbotes nicht um die gerichtliche Verurteilung, sondern um das zu Grunde liegende Fehlverhalten. Es ist somit zu prüfen, ob der Fremde vor Verwirklichung des ersten der von der Behörde zulässigerweise zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogenen Umstände, die in ihrer Gesamtheit die Maßnahme tragen, die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 StbG 1985 erfüllt hat (Hinweis E 13. November 2007, 2004/18/0339, ergangen zum FrG 1997).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006210388.X01Im RIS seit
07.03.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009