RS Vwgh 2008/2/7 2006/21/0388

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Veröffentlicht am 07.02.2008
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrPolG 2005 §61 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;

Rechtssatz

Beim "maßgeblichen Sachverhalt" iSd § 61 Z 3 FrPolG 2005 handelt es sich im Fall eines auf strafbare Handlungen gegründeten Aufenthaltsverbotes nicht um die gerichtliche Verurteilung, sondern um das zu Grunde liegende Fehlverhalten. Es ist somit zu prüfen, ob der Fremde vor Verwirklichung des ersten der von der Behörde zulässigerweise zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogenen Umstände, die in ihrer Gesamtheit die Maßnahme tragen, die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 StbG 1985 erfüllt hat (Hinweis E 13. November 2007, 2004/18/0339, ergangen zum FrG 1997).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006210388.X01

Im RIS seit

07.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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