RS Vwgh 2008/2/7 2005/21/0279

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Veröffentlicht am 07.02.2008
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §68 Abs1 impl;
FrG 1997 §10 Abs2 Z3;
FrG 1997 §34 Abs1 Z3;
FrG 1997 §8 Abs4;
MRK Art8;

Rechtssatz

Es besteht keine Bindung an die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Weise, dass nicht darauf folgend bei der Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels das Vorliegen von Versagungsgründen bejaht werden dürfte.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005210279.X03

Im RIS seit

09.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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