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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist insbesondere bei einer auf Dauer angelegten Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft gegeben (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 18. Dezember 2002, 2001/13/0057, und das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007150267.X01Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008