RS Vwgh 2008/2/20 2008/15/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2008
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 VwSlg 7306 F/1998 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle des Vorliegens eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO dürfen Betriebsausgaben (Sonderbetriebsausgaben), die in Zusammenhang mit der mitunternehmerischen Tätigkeit stehen, aber nicht in den Feststellungsbescheid Eingang gefunden haben, nicht im Einkommensteuerverfahren Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150019.X02

Im RIS seit

19.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten