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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 VwSlg 7306 F/1998 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle des Vorliegens eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO dürfen Betriebsausgaben (Sonderbetriebsausgaben), die in Zusammenhang mit der mitunternehmerischen Tätigkeit stehen, aber nicht in den Feststellungsbescheid Eingang gefunden haben, nicht im Einkommensteuerverfahren Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150019.X02Im RIS seit
19.03.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013