RS Vwgh 2008/2/20 2005/08/0129

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Ein für die Haftung nach § 67 Abs. 10 ASVG relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung unmöglich macht (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 12. Mai 1992, Zl. 92/08/0072, und - zur diesbezüglich vergleichbaren Bestimmung des § 25a Abs. 7 BUAG - vom 13. August 2003, Zl. 2000/08/0032)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005080129.X03

Im RIS seit

10.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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