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41/02 AsylrechtNorm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2005/I/102;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/08/0342 E 23. Jänner 2008 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 62 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 gilt ein gegen einen Asylwerber verhängtes Rückkehrverbot als Entzug des Aufenthaltsrechtes. Wird über einen Asylwerber ein Rückkehrverbot erlassen, hält er sich ungeachtet eines bestehenden faktischen Abschiebeschutzes im Sinne der Bestimmung des § 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG, die materiell auf die jeweils geltenden, den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet regelnden Bestimmungen verweist, nicht berechtigt im Bundesgebiet auf, um eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. November 2007, Zl. 2007/08/0244).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080301.X03Im RIS seit
15.04.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009