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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Der Rückforderungstatbestand des § 25 AlVG, soweit er das "Erkennenmüssen" betrifft, setzt nicht voraus, dass der Leistungsbezug vom Leistungsempfänger veranlasst wurde, sondern betrifft gerade auch Fälle, in denen es auf Grund eines Versehens des Arbeitsmarktservice selbst zu einer Auszahlung gekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005080172.X02Im RIS seit
08.04.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008