RS Vwgh 2008/2/20 2005/08/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2008
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Der Rückforderungstatbestand des § 25 AlVG, soweit er das "Erkennenmüssen" betrifft, setzt nicht voraus, dass der Leistungsbezug vom Leistungsempfänger veranlasst wurde, sondern betrifft gerade auch Fälle, in denen es auf Grund eines Versehens des Arbeitsmarktservice selbst zu einer Auszahlung gekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005080172.X02

Im RIS seit

08.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten