RS Vwgh 2008/2/20 2007/08/0183

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2005/I/102;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z3;
AlVG 1977 §8;
AlVG 1977 §9;
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 2005/I/101;

Rechtssatz

§ 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG stellt nur auf die Aufenthaltsberechtigung ab, nicht aber auf die Erfüllung noch etwaiger anderer öffentlichrechtlicher Vorschriften, die für den tatsächlichen konkreten Antritt einer Beschäftigung im Einzelfall eventuell noch nötig sein könnten. Ungeachtet des Erfordernisses einer Bewilligung nach dem AuslBG stand der Beschwerdeführer daher dem Arbeitsmarkt - vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung nach § 7 Abs. 3 Z. 1 und 3 sowie §§ 8, 9 und 12 AlVG - zur Verfügung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080183.X03

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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