RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0161

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §21;
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;
UStG 1994 §10 Abs2 Z4 litb;

Rechtssatz

Da unselbständige Nebenleistungen bereits nach allgemeinen Grundsätzen das Schicksal der Hauptleistung teilen, bezieht sich die Bestimmung des § 10 Abs. 2 Z. 4 lit. b UStG 1994 auf alle Leistungen, die wirtschaftlich als Nebenleistung zur Beherbergung angesehen werden können (vgl. Ruppe, UStG3, § 10, Rz. 73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150161.X03

Im RIS seit

19.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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