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10/10 DatenschutzNorm
BAO §183 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/15/0162Rechtssatz
Für das Abgabenverfahren ordnet § 183 Abs. 4 BAO an, dass den Parteien vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides Gelegenheit zu geben ist, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Dieser fundamentale Verfahrensgrundsatz stellt zweifellos einen einfachen Rechtsschutz im Sinne des § 49 Abs. 2 Z. 3 DSG 2000 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005150161.X02Im RIS seit
25.03.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013