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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0303 E 20. Februar 2008Rechtssatz
Wenn Steuerbefreiungen für bestimmte Förderungen, Stipendien, Preise etc. der Förderung des künstlerischen Schaffens dienen, wäre es gegenläufig und der Teleologie des K-SVFG widersprechend, diese Zuwendungen nicht zum Einkommen im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 2 K-SVFG zu zählen. Der Verwaltungsgerichtshof vermag auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten keinen Unterschied in der sozialen Lage von Künstlern zu erkennen, je nachdem, ob sie ihre Sozialversicherungsbeiträge aus Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG 1988 (und als von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 Z. 1 lit. a EStG 1988) oder ob sie diese Beiträge aus einkommensteuerfreien Förderungsmitteln entrichten, die bei dieser Berufsgruppe oftmals eine Einkommensersatzleistung darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006080035.X02Im RIS seit
11.04.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013