RS Vwgh 2008/2/20 2007/15/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2008
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §177;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, dass sich nach einem faktischen Zuwarten mit dem Strafvollzug aus dem Gleichbleiben der Verhältnisse ein Anspruch auf Gewährung eines Strafaufschubes nach § 177 FinStrG ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007150080.X01

Im RIS seit

19.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten