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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §177;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass sich nach einem faktischen Zuwarten mit dem Strafvollzug aus dem Gleichbleiben der Verhältnisse ein Anspruch auf Gewährung eines Strafaufschubes nach § 177 FinStrG ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007150080.X01Im RIS seit
19.03.2008