RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0351

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs5;

Rechtssatz

Sollten im Rahmen einer Betriebsveräußerung stille Reserven der Einkommensteuer unterworfen werden, die bei dem vorangegangenen unentgeltlichen Erwerb für Zwecke der Erbschaftssteuer - aus welchen Gründen immer - nicht erfasst worden sind und damit keine Erbschaftssteuerbelastung ausgelöst haben, liegt eine "Doppelbelastung der stillen Reserven", auf welche § 24 Abs 5 EStG 1988 abstellt, nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150351.X03

Im RIS seit

19.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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