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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs5;Rechtssatz
Sollten im Rahmen einer Betriebsveräußerung stille Reserven der Einkommensteuer unterworfen werden, die bei dem vorangegangenen unentgeltlichen Erwerb für Zwecke der Erbschaftssteuer - aus welchen Gründen immer - nicht erfasst worden sind und damit keine Erbschaftssteuerbelastung ausgelöst haben, liegt eine "Doppelbelastung der stillen Reserven", auf welche § 24 Abs 5 EStG 1988 abstellt, nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150351.X03Im RIS seit
19.03.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008