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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z4;Rechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass eine grundsätzliche und nachhaltige Weigerung, auch in Eigeninitiative eine Beschäftigung zu suchen, im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 4 AlVG zum Verlust des Anspruchs in der dort vorgesehenen Dauer führt, zumal dann, wenn das Gesamtverhalten des Arbeitslosen keinen Zweifel daran lässt, dass seine Anstrengungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 4 AlVG keinesfalls "ausreichend" waren (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, Zl. 2006/08/0337).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080219.X01Im RIS seit
08.04.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008