RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0171

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litd;

Rechtssatz

Nach § 3 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988 wird nur eine solche Tätigkeit im Ausland begünstigt, die der Wissenschaft oder Forschung "dient". Ein solches "Dienen" liegt etwa vor, wenn Kontakt mit ausländischen Wissenschaftern aufgenommen wird oder im Ausland gelegene Quellen untersucht werden. Ist hingegen der Umstand, dass sich der Wissenschafter nicht im Inland, sondern im Ausland aufhält, für Wissenschaft oder Forschung in keiner Weise förderlich, ist trotz des Auslandsaufenthaltes der Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988 nicht erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150171.X04

Im RIS seit

25.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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