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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 3Stammrechtssatz
Einem neuerlichen Antrag um eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 steht die in Rechtskraft erwachsene Abweisung eines früheren solchen Antrages nicht entgegen, wenn sich der Sachverhalt insofern wesentlich ändert, als vom Antragsteller ein Nachweis für eine vorhandene schadlose Schmutzwasserentsorgung erbracht werden kann.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltZeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006070123.X08Im RIS seit
17.03.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013