RS Vwgh 2008/2/21 2006/07/0123

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Veröffentlicht am 21.02.2008
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L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006070123.X09

Im RIS seit

17.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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