RS Vwgh 2008/2/21 2006/07/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2008
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4;
FlVfLG NÖ 1975 §17;

Rechtssatz

Der Abfindungsanspruch nach dem NÖ FlVfLG 1975 knüpft an das Eigentumsrecht an den der Zusammenlegung unterzogenen Grundstücken und nicht an den Umstand deren faktischen Bewirtschaftung auf einer anderen Rechtsgrundlage als der des Eigentumsrechtes an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006070005.X01

Im RIS seit

17.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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