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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der wegen des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt wurde (der Bf weist 14 einschlägige Vorstrafen auf) werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach weit mehr als drei Jahren - gerechnet ab dem Ende des strafbaren Verhaltens - wiedererlangen, sich als verfehlt erweist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006110149.X01Im RIS seit
19.03.2008