RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0074

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Für Abgabenschuldigkeiten einer GesmbH sind zur Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO die in § 80 BAO angesprochenen Vertreter einer GesmbH heranzuziehen. Gemäß § 18 GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GesmbH. Nicht zum Geschäftsführer bestellte oder dazu bevollmächtigte "faktische" Geschäftsführer werden durch das bloße Ausüben von Geschäftsführungstätigkeiten allein noch nicht zu Vertretern iSd § 80 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130074.X03

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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