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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/13/0053 E 27. März 2008 2005/13/0051 E 27. März 2008 2005/13/0052 E 27. März 2008Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/15/0058 E 21. April 2005 RS 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Annahme einer Mitunternehmerschaft ist, dass für die beteiligten Personen mit ihrer Position Unternehmerwagnis verbunden ist, was sich in der Unternehmerinitiative und dem Unternehmerrisiko ausdrückt. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen kann. Das Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt u.a. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes zum Ausdruck (Hinweis E 29. Juni 1995, 94/15/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130050.X02Im RIS seit
18.03.2008Zuletzt aktualisiert am
24.09.2008