RS Vwgh 2008/2/28 2006/18/0277

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Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;
FrPolG 2005 §62 Abs1;
FrPolG 2005 §62 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch wenn die Leistung eines Vermögensvorteils für die Eheschließung seit dem Inkrafttreten des FrPolG 2005 keine Voraussetzung mehr für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. Rückkehrverbotes darstellt, so kann die tatsächlich erfolgte Leistung eines Vermögensvorteils dennoch im Rahmen der Beweiswürdigung Berücksichtigung finden.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006180277.X03

Im RIS seit

25.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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