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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Auch wenn die Leistung eines Vermögensvorteils für die Eheschließung seit dem Inkrafttreten des FrPolG 2005 keine Voraussetzung mehr für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. Rückkehrverbotes darstellt, so kann die tatsächlich erfolgte Leistung eines Vermögensvorteils dennoch im Rahmen der Beweiswürdigung Berücksichtigung finden.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006180277.X03Im RIS seit
25.03.2008Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011