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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/06/0260Rechtssatz
Wenn es um die Beurteilung der Berufsunfähigkeit geht, sind dazu in der Regel auf ärztlichen Gutachten beruhende Feststellungen der Behörde über die physischen und psychischen Gebrechen des Betreffenden und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Ausübung des betreffenden Berufes erforderlich, wobei die Sachverständigengutachten im Einzelnen darüber Aufschluss zu geben haben, ob der Betreffende zu der in Frage stehenden Tätigkeit noch in der Lage ist bzw. welche Arbeiten er nicht mehr verrichten kann (vgl. das Erkenntnis vom 24. April 2007, Zl. 2005/11/0103).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060234.X02Im RIS seit
26.03.2008Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008