RS Vwgh 2008/2/28 2006/18/0349

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Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Behörde hat Schriftsätze einer Partei bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, wenn sie sich im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (Zustellung an die Partei) bereits in der Sphäre der Behörde befunden haben (Hinweis E 18. Oktober 1985, 85/18/0054).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseSachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenParteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006180349.X02

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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