Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde hat Schriftsätze einer Partei bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, wenn sie sich im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (Zustellung an die Partei) bereits in der Sphäre der Behörde befunden haben (Hinweis E 18. Oktober 1985, 85/18/0054).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseSachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenParteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006180349.X02Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009