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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Nachbarn bemängeln, dass der Messpunkt zur Umgebungsgeräuschmessung viel zu nahe an die Straße gelegt worden sei. Der Messpunkt wäre unmittelbar an das Haus zu setzen gewesen, um die Lärmauswirkung auf dessen Bewohner ermitteln zu können. Die Nachbarn verkennen dabei (ua), dass es auf die Auswirkungen (schon) an der Grundgrenze ankommt.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060287.X11Im RIS seit
25.03.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013