Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs3;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Erlasssung eines Aufenthaltsverbotes gemäß 60 Abs 1 iVm Abs 2 Z 9 FrPolG 2005 stünde die vom Fremden behauptete Erteilung eines Aufenthaltstitels, die in Kenntnis der in Frage kommenden Versagungsgründe für einen Aufenthaltstitel - hier: des Eingehens einer Scheinehe - erfolgte, im Falle der Richtigkeit dieser Behauptung der Erlassung eines auf diese Versagungsgründe gestützten Aufenthaltsverbotes entgegen (Hinweis E 3. August 2000, 99/18/0259). (Hier: Unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht und die damit verbundene Beeinträchtigung des rechtlichen Gehörs des Fremden - der Fremde hatte ein Recht darauf, in die Niederschrift als öffentliche Urkunde mit besonderem Beweiswert Einsicht zu nehmen. Es kann jedoch bei Einräumung des vollen rechtlichen Gehörs - wozu die volle Akteneinsicht in die von der belBeh vorenthaltene Urkunde zählt - nicht ausgeschlossen werden, dass die belBeh - etwa nach Erstattung weiteren Vorbringens durch den Fremden - zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007180255.X01Im RIS seit
02.05.2008Zuletzt aktualisiert am
01.02.2011