RS Vwgh 2008/2/28 2007/06/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Vlbg 2001 §26 Abs1 litc;
BauG Vlbg 2001 §8;
BauRallg;
RPG Vlbg 1996 §20 Abs1;
RPG Vlbg 1996 §20 Abs2;

Rechtssatz

Belästigungen durch Immissionen aus einem widmungswidrigen Vorhaben können grundsätzlich nicht als ortsüblich im Sinne des § 8 Vlbg BauG 2001 angesehen werden (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 17. März 1994, Zl. 93/06/0096, zum insoweit ähnlichen § 6 Abs. 10 des früheren Vlbg BauG 1972). Andererseits können Immissionen dieser Art dann nicht als "Belästigungen" im Sinne des § 8 Vlbg BauG 2001 qualifiziert werden, wenn sie in einem vorhandenen "Ist-Zustand" an Immissionen gleichsam untergehen, daher den bestehenden Zustand nicht wahrnehmbar verändern (aus der Sicht des Nachbarn: verschlechtern). (Hier: Der Verwendungszweck der Sonderfläche ist mit "Krankenhaus" festgelegt (was die typischerweise damit verbundenen infrastrukturellen Einrichtungen mit einschließt), umfasst also nicht eine Zentralküche, deren Kapazität, bezogen auf das Mittagessen, durch das gegenständliche Krankenhaus zu weniger als einem Drittel ausgelastet ist. Zu prüfen sind daher die projektbedingten Auswirkungen der Immissionen, die sich daraus ergeben, dass die Zentralküche auch für die Versorgung anderer Krankenhäuser dienen soll (was sinngemäß für die korrespondierenden Immissionen aus dem Betrieb des Wirtschaftshofes gilt).)

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060287.X08

Im RIS seit

25.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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