RS Vwgh 2008/2/28 2007/06/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Vlbg 2001 §26 Abs1 litc;
BauG Vlbg 2001 §8;
BauRallg;
RPG Vlbg 1996 §14 Abs3 idF 1999/043;
RPG Vlbg 1996 §20 Abs1;
RPG Vlbg 1996 §20 Abs2;

Rechtssatz

§ 20 Vlbg RPG sieht die Möglichkeit vor, unter anderem in Bauflächen, somit auch in Wohngebieten, Vorbehaltsflächen festzulegen. Davon wurde im hier maßgeblichen Flächenwidmungsplan durch die Widmung des Areals als Sonderfläche - Krankenhaus (unterlegt mit Wohngebiet) Gebrauch gemacht (wobei der Beisatz "unterlegt mit Wohngebiet" zum Ausdruck bringt, dass die Vorbehaltsfläche im Wohngebiet festgelegt wurde). Nun trifft es zwar zu, dass § 20 Vlbg RPG für die Flächenwidmungskategorie "Sonderfläche" nicht ausdrücklich einen Immissionsschutz festlegt, was auch angesichts der gesetzlichen Ermächtigung, Sonderflächen in ganz unterschiedlichen Flächenwidmungskategorien festzulegen, generell-abstrakt nicht gut möglich wäre. Vielmehr ergibt sich eine Beschränkung der zulässigen Immissionen aus der Natur der Sache, nämlich aus dem festgelegten Verwendungszweck, hier also "Krankenhaus" (dies durchaus im Einklang mit der umgebenden Widmung "Wohngebiet"). Damit sind die von einem solchen Krankenhaus und den damit typischerweise verbundenen infrastrukturellen Einrichtungen (wie Wirtschaftshof oder auch Küche) üblicherweise ausgehenden Immissionen hinzunehmen.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060287.X07

Im RIS seit

25.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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