RS Vwgh 2008/2/28 2006/18/0442

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Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/18/0288 E 16. Oktober 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß § 23 Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006180442.X01

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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