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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §23;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/18/0288 E 16. Oktober 2007 RS 2Stammrechtssatz
Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß § 23 Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006180442.X01Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009