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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hat der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Beschwerdestattgebung in seiner Entscheidung (mit der die die Aufhebung tragenden Gründe den im weiteren Verfahren tätig werdenden Verwaltungsbehörden überbunden wurden) auf Entscheidungsgründe eines anderen Erkenntnisses verwiesen, erstreckt sich diese Bindung außerdem auf die dort zum Ausdruck gebrachte Rechtsanschauung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 30. September 1992, Zl. 90/03/0003). (Hier:
Bindung an die vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Februar 2002, VfSlg 16431/2002, vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Parteistellung der in einen Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber.)
Schlagworte
Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120008.X01Im RIS seit
04.04.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008