RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0008

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Veröffentlicht am 29.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verfassungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §8;
KHSchOrgG §11;
VerfGG 1953 §87 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Beschwerdestattgebung in seiner Entscheidung (mit der die die Aufhebung tragenden Gründe den im weiteren Verfahren tätig werdenden Verwaltungsbehörden überbunden wurden) auf Entscheidungsgründe eines anderen Erkenntnisses verwiesen, erstreckt sich diese Bindung außerdem auf die dort zum Ausdruck gebrachte Rechtsanschauung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 30. September 1992, Zl. 90/03/0003). (Hier:

Bindung an die vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Februar 2002, VfSlg 16431/2002, vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Parteistellung der in einen Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber.)

Schlagworte

Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120008.X01

Im RIS seit

04.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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