Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §207f idF 1997/I/061;Rechtssatz
Eine Zustellung der bereits mit Bescheid getroffenen Entscheidung im Bestellungsverfahren (Ernennung eines Mitbewerbers) kann nicht durch Erhebung einer Säumnisbeschwerde erzwungen werden, zumal eine solche Zustellung keine Entscheidung darstellt, in Ansehung derer die Zuständigkeit auf den Verwaltungsgerichtshof übergehen und welche von ihm sodann an Stelle der belangten Behörde (hier: Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur) getroffen werden könnte.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120196.X02Im RIS seit
30.06.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008