RS Vwgh 2008/2/29 2005/04/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.02.2008
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AZG §19b;
AZG §19c;
AZG §19d;
AZG §19g;
BVergG 2002 §21 Abs1;
BVergG 2002 §98 Z8;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die von der Beschwerdeführerin zum Beleg für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgelegte Rahmenvereinbarung von der belangten Behörde als nicht ausreichende Darlegung der in der Ausschreibung geforderten Einhaltung "der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften" qualifiziert wurde. Dieser Ansicht kann der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22. Dezember 2004, 8 ObA 116/04y, nicht entgegen treten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005040197.X01

Im RIS seit

30.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten