RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0028

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Veröffentlicht am 29.02.2008
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art7 Abs1;
LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;
LDG 1984 §43 Abs4 idF 2001/I/047;
LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
StGG Art2;

Rechtssatz

Ein Einsatz der Beschwerdeführerin - die neben den Fächern "Werkerziehung" sowie "Ernährung und Hauswirtschaft" zum Unterricht im Fach "Deutsch für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache" im Ausmaß von nur einer Stunde eingesetzt wurde - ist grundsätzlich nicht als willkürlich anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120028.X09

Im RIS seit

07.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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