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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Ein Einsatz der Beschwerdeführerin - die neben den Fächern "Werkerziehung" sowie "Ernährung und Hauswirtschaft" zum Unterricht im Fach "Deutsch für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache" im Ausmaß von nur einer Stunde eingesetzt wurde - ist grundsätzlich nicht als willkürlich anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120028.X09Im RIS seit
07.04.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013