RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.02.2008
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §207h Abs3;
BDG 1979 §207k Abs1 Z2;
LDG 1984 §26a impl;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 31. Jänner 2007, Zl. 2005/12/0090, zur insoweit vergleichbaren Regelung in § 26a LDG 1984 ausgesprochen, die Feststellung der Nichteignung müsse "in einem zeitlichen Naheverhältnis zur Vollendung" des vierjährigen Probezeitraumes stehen und dürfe nicht etwa - wie in dem damals zu beurteilenden Fall - "schon nach dem ersten Jahr der Tätigkeit" erfolgen. (Auch) Unter diesem Aspekt ist der angefochtene Bescheid jedoch nicht zu beanstanden: Hinsichtlich der ersten Mitteilung der Nichtbewährung sieht § 207h Abs. 3 BDG 1979 lediglich vor, dass diese "spätestens" drei Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen muss. Stellt der Funktionsinhaber allerdings einen Antrag auf Einholung eines Gutachtens durch eine Gutachterkommission, muss eine solche Kommission eingesetzt werden, die dann binnen zehn Wochen ab Antragstellung ihr Gutachten erstatten soll. Daran anschließend muss dem Inhaber der Leitungsfunktion (im Fall einer in Aussicht genommenen negativen Feststellung iS des § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979) noch eine ausreichende Möglichkeit gegeben werden, zu diesem Gutachten Stellung zu nehmen und allenfalls auf Grund seiner Stellungnahme weitere Beweise einzuholen. Die Erlassung der als Bescheid zu qualifizierenden (neuerlichen) Mitteilung der Nichtbewährung durch den Bundesminister muss jedenfalls vor Ablauf der Befristung erfolgen. Angesichts dieses gesetzlich vorgesehenen Verfahrensablaufes muss daher ein ausreichender zeitlicher Spielraum bestehen, um das Verfahren unter Einhaltung rechtsstaatlicher Anforderungen durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120209.X07

Im RIS seit

04.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten